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   VG Neustadt, 17.09.2010 - 4 K 429/10.NW   

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https://dejure.org/2010,8600
VG Neustadt, 17.09.2010 - 4 K 429/10.NW (https://dejure.org/2010,8600)
VG Neustadt, Entscheidung vom 17.09.2010 - 4 K 429/10.NW (https://dejure.org/2010,8600)
VG Neustadt, Entscheidung vom 17. September 2010 - 4 K 429/10.NW (https://dejure.org/2010,8600)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 14 Abs 1 BauGB, § 14 Abs 3 BauGB, § 201 BauGB, § 35 Abs 1 BauGB, § 36 Abs 1 BauGB
    Baurecht: Bauvorbescheid, Verhältnis von Baugenehmigung und Veränderungssperre; Verwaltungsprozessrecht: maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitpunkt der Genehmigungserteilung als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sachlage und Rechtslage bei einer Anfechtungsklage einer Gemeinde gegen einen Widerspruchsbescheid des Kreisrechtsausschusses; Erteilung eines positiven Bauvorbescheids gegenüber einem ...

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtswirksame Baugenehmigung gegen Veränderungssperre?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Veränderungssperre in Wattenheim zu spät

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die verspätete Veränderungssperre

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wann ist eine Veränderungssperre verspätet?

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 03.02.1989 - 4 B 14.89

    Nebenerwerbsbetrieb - Eigentumsfläche - Pachtland - Reithalle

    Auszug aus VG Neustadt, 17.09.2010 - 4 K 429/10
    Nach der - vor allem Fälle von Nebenerwerbslandwirten betreffenden - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. z.B. BauR 1989, 182) genügt eine Landwirtschaft, die weit überwiegend oder gar ausschließlich auf Pachtland betrieben wird, in aller Regel nicht den Anforderungen an einen Betrieb im bauplanungsrechtlichen Sinne.

    Bei dem Verhältnis von Eigentums- und Pachtflächen handelt es sich aber stets nur um ein Indiz für die Beantwortung der Frage, ob ein landwirtschaftlicher Betrieb vorliegt (BVerwG, BauR 1989, 182; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. November 2007 - 1 A 10253/07.OVG -).

  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus VG Neustadt, 17.09.2010 - 4 K 429/10
    Das ist dann der Fall, wenn ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - ein Vorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb ausführen würde und ein solches Vorhaben durch die Zuordnung zu dem konkreten Betrieb auch äußerlich erkennbar geprägt wird (st. Rechtsprechung des BVerwG, z.B. BRS 25 Nr. 60).
  • BVerwG, 02.03.2000 - 4 B 15.00

    Begriffe der "Bebauung" und des "Bebauungszusammenhangs" i.S. von § 34 Abs. 1

    Auszug aus VG Neustadt, 17.09.2010 - 4 K 429/10
    Jedenfalls endete, da topografische Besonderheiten hier nicht gegeben sind, der Bebauungszusammenhang am letzten Baukörper der Bauten entlang der L-Straße (vgl. BVerwG, BauR 2000, 1310; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01. Juli 2010 - 8 C 10247/10.OVG -).
  • BVerwG, 13.12.1974 - IV C 22.73

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus VG Neustadt, 17.09.2010 - 4 K 429/10
    Die von dem Beigeladenen ausgeübte Landwirtschaft, die vorwiegend aus dem Anbau von Getreide, Kartoffeln, Rüben, Spargel und Erdbeeren etc. besteht, stellt zweifellos Landwirtschaft i.S.v. § 201 und § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB dar, da sie auf einer eigenständigen Bodenertragsnutzung beruht (vgl. BVerwG, BRS 28 Nr. 45).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2007 - 1 A 10253/07

    Privilegierung einer Biogasanlage im Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb

    Auszug aus VG Neustadt, 17.09.2010 - 4 K 429/10
    Bei dem Verhältnis von Eigentums- und Pachtflächen handelt es sich aber stets nur um ein Indiz für die Beantwortung der Frage, ob ein landwirtschaftlicher Betrieb vorliegt (BVerwG, BauR 1989, 182; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. November 2007 - 1 A 10253/07.OVG -).
  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.07

    Widerspruchsbehörde; Gemeinde als untere Bauaufsichtsbehörde;

    Auszug aus VG Neustadt, 17.09.2010 - 4 K 429/10
    Soweit sich die Klägerin zur Stützung ihrer Rechtsauffassung, es komme hier auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung an mit der Folge, dass die Veränderungssperre zu berücksichtigen sei, auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2007 - 4 C 9.07 - (NVwZ 2008, 437) beruft, kann sie damit nicht gehört werden.
  • BVerwG, 20.08.2008 - 4 C 11.07

    Intensivtierhaltung; Putenmaststall; Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorprüfung;

    Auszug aus VG Neustadt, 17.09.2010 - 4 K 429/10
    Dagegen sind nachträgliche Änderungen, die sich insgesamt zu Gunsten des Vorhabens des Bauherrn auswirken, zu berücksichtigen (s. z.B. BVerwG, NVwZ 2008, 1349; OVG Niedersachsen, NVwZ-RR 2009, 866; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06. Mai 2009 - 1 A 10178/09.OVG -).
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 39.82

    Bindende Wirkung und Vorrang einer Bebauungsgenehmigung (Bauvorbescheid) vor

    Auszug aus VG Neustadt, 17.09.2010 - 4 K 429/10
    Vielmehr ist § 14 Abs. 3 BauGB auch auf den Bauvorbescheid in Form der Bebauungsgenehmigung anwendbar (vgl. BVerwG, NJW 1984, 1473; Graf, NVwZ 2004, 1435; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand April 2010, § 14 Rn. 120; Krautzberger in: Battis/ Krautzberger/Löhr, BauGB, 11. Auflage 2009, § 14 Rdnr. 21).
  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus VG Neustadt, 17.09.2010 - 4 K 429/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. z.B. DVBl. 2008, 392), der die Kammer folgt, bestimmt sich der maßgebliche Zeitpunkt der Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsakts nicht nach dem Prozessrecht, sondern richtet sich nach dem jeweiligen materiellen Recht.
  • BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 4.08

    Windenergieanlage; Regionalplan; in Aufstellung befindliches Ziel;

    Auszug aus VG Neustadt, 17.09.2010 - 4 K 429/10
    Die Voraussetzungen der §§ 31 und 33 bis 35 BauGB sind auf die Klage der Gemeinde gegen den Widerspruchsbescheid, mit dem die Widerspruchsbehörde einen Bauvorbescheid unter Ersetzung des Einvernehmens erteilt hat, in vollem Umfang nachzuprüfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 01. Juli 2010 - 4 C 4/08 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2009 - 12 LC 136/07

    Aufhebung eines Bauvorbescheids bei unwirksamer Ersetzung eines Einvernehmens für

  • BVerwG, 24.06.2010 - 4 B 60.09

    Zum Schutz der Planungshoheit der Gemeinde

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2006 - 8 A 11309/05

    Zulässige Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens hinsichtlich der Errichtung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.2009 - 2 B 10735/09

    Eilantrag gegen Aussetzung von Stadtratsbeschlüssen zum Kohleheizkraftwerk auf

  • VGH Bayern, 27.10.2000 - 1 ZS/CS 00.2727

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung; Einvernehmen der Gemeinde

  • VG Mainz, 07.07.2009 - 6 L 590/09

    Mainz: Stadtrat - Eilantrag gegen ADD abgelehnt

  • VG Trier, 02.11.2021 - 7 K 2209/21

    Genehmigung eines Bauvorhabens im Widerspruchsverfahren; Ersetzung des

    Sie ist als Anfechtungsklage statthaft und in der vorliegenden Fallkonstellation gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 2 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - isoliert gegen den Widerspruchsbescheid vom 19. Mai 2021 zu richten (vgl. hierzu: VG Neustadt, Urteil vom 17. September 2010 - 4 K 429/10.NW -, ESOVGRP; Jeromin, in: ders., LBauO Rh-Pf, Kommentar, 4. Auflage 2016, § 71 Rn. 36).
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